Eine IHK-Umschulung, die über die Agentur für Arbeit gefördert wird, eröffnet dir neue berufliche Perspektiven und unterstützt dich finanziell auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft. Ob du arbeitslos bist, dich beruflich umorientieren möchtest oder nach einer schwierigen Lebensphase wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen willst – diese Förderung bietet dir umfassende Unterstützung. In dieser Übersicht erfährst du alles, was du über die Voraussetzungen, die Beantragung und die verschiedenen Fördermöglichkeiten wissen musst, um eine geförderte IHK-Umschulung durchführen zu können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ziel: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufliche Neuorientierung.
- Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, oft abgeschlossene Ausbildung oder Studium, Notwendigkeit zur Umschulung muss klar sein.
- Förderung: Bildungsgutschein deckt alle Umschulungskosten, inkl. Lernmaterial, Prüfungen und Reisekosten.
- Kein Alterslimit: Förderung unabhängig vom Alter, wenn langfristige Berufsperspektive besteht.
- Gehalt: Kein Verdienst, ALG 1 oder Bürgergeld kann weitergezahlt werden.
- Prämien: 1.000 Euro für Zwischenprüfung, 1.500 Euro für Abschlussprüfung. Monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld während der Umschulung.
- Umschulung ohne Förderung durch Agentur für Arbeit: Umschulung möglich, aber nur mit Förderung über anderen Leistungsträger oder in Form einer betrieblichen Umschulung.
Definition: Was ist eine IHK-Umschulung?
Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildung, die dir hilft, dich für ein ganz neues Tätigkeitsfeld zu qualifizieren und damit deinen bisherigen Berufsweg zu ändern.
Die Gründe für eine Umschulung können vielfältig sein, z. B.:
- Berufsunfähigkeit
- Lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt (zum Beispiel wegen Krankheit oder Kindererziehung)
- Unzufriedenheit mit dem aktuellen Job
- Fehlende Berufsperspektiven im bisherigen Arbeitsfeld
Durch eine Umschulung erhältst du die Möglichkeit, dir eine neue berufliche Perspektive aufzubauen und wieder voll am Arbeitsleben teilzunehmen. Dabei erwirbst du eine Qualifikation, die einer abgeschlossenen Berufsausbildung gleichkommt. Oft endet die Umschulung mit einem IHK-Abschluss. Dieser Abschluss wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vergeben und ist bundesweit anerkannt. Mit einem IHK-Abschluss kannst du dich also in ganz Deutschland bewerben und deine Karriere neu gestalten.
Hinweis: Ein IHK-Zertifikat und ein IHK-Abschluss sind nicht dasselbe! Hier die Unterschiede auf einen Blick:
- IHK-Abschluss: Offizieller, staatlich anerkannter Berufsabschluss, den du nach einer erfolgreichen Ausbildung oder Umschulung erhältst.
- IHK-Zertifikat: Eine Bestätigung über eine Fortbildung, die dir eine Höherqualifizierung oder Spezialisierung in einem bestimmten Bereich bescheinigt, z. B. als Fachwirt, Betriebswirt, Meister oder Techniker.
Oftmals werden diese Begriffe verwechselt, doch jetzt bist du bestens informiert!
Angebot der Agentur für Arbeit: Welche IHK-Umschulungen gibt es?
Wenn du überlegst, eine Umschulung zu machen, ist die Agentur für Arbeit eine der ersten Anlaufstellen, die dir bei der Finanzierung helfen kann. Je nach deiner persönlichen Situation können aber auch das Jobcenter, die Rentenversicherung oder spezielle Reha-Träger die Kosten übernehmen – beispielsweise dann, wenn eine Umschulung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen notwendig ist.
Hinweis: Eine Förderung erhältst du allerdings nur, wenn du nachweislich eine Umschulung benötigst. Ob du förderberechtigt bist und ob deine Umschulung finanziert wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder der jeweilige Kostenträger.
Bei der Wahl einer Umschulung ist es entscheidend, dass dein zukünftiger Beruf dir langfristig finanzielle Sicherheit bietet. Die Agentur für Arbeit legt daher großen Wert darauf, dass der Beruf, den du im Rahmen der Umschulung erlernst, gute Zukunftsperspektiven hat und dir ein stabiles Einkommen ermöglicht. Dabei steht dir eine breite Palette an IHK-Umschulungen zur Verfügung, die je nach regionalen Anforderungen und deinen persönlichen Stärken gefördert werden können.
Zu den gängigen IHK-Umschulungen, die durch die Agentur für Arbeit unterstützt werden, gehören unter anderem:
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Industriekaufmann/-frau
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Lohnbuchhalter/-in
- Mediengestalter/-in
Erfahre hier mehr zu Umschulungsberufen mit Zukunft.
Diese und viele weitere Umschulungen werden angeboten, je nach den aktuellen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Sprich einfach mit deinem Berater bei der Agentur für Arbeit, um herauszufinden, welche Umschulungen zu deinen Interessen und Fähigkeiten passen!
Voraussetzungen & Anspruch für IHK-Umschulung über die Agentur für Arbeit
Diese grundlegenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du eine Förderung von der Agentur für Arbeit bekommst:
- Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Bestenfalls solltest du eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium absolviert haben. In Ausnahmefällen ist aber auch ohne formalen Abschluss eine Förderung möglich, vor allem, wenn es darum geht, deine Erwerbsfähigkeit zu sichern.
Bitte beachte jedoch: Bei der Umschulungsförderung durch die Agentur für Arbeit handelt es sich um eine Ermessensleistung – und die Entscheidung hängt vom Sachbearbeiter ab. Es gibt zwar allgemeine Richtlinien, aber jeder Fall wird individuell geprüft.
Wann habe ich gute Chancen auf eine Förderung?
Bestimmte Gründe können die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass dein Antrag bewilligt wird:
- Arbeitslosigkeit vermeiden oder beenden
- einen fehlenden Berufsabschluss nachholen
- berufliche Qualifikationen auffrischen
- trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder in den Beruf einsteigen
- Umschulung in einem Beruf mit hoher Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt
Wichtige Faktoren bei der Prüfung deines Antrags
Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag auf Basis von klaren Kriterien. Emotionale Gründe wie Frustration am Arbeitsplatz oder Gehaltsunzufriedenheit spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger sind konkrete Fakten, die deine Erfolgsaussichten nach der Umschulung verbessern. Bei der Entscheidung werden vor allem folgende Punkte berücksichtigt:
- Verfügst du über Fähigkeiten, die dir im neuen Beruf von Nutzen sein könnten?
- Bist du für den angestrebten Beruf persönlich und fachlich geeignet?
- Kann dir der neue Beruf langfristige finanzielle Sicherheit bieten?
- Besteht in dem Beruf, den du erlernen möchtest, ein hoher Bedarf auf dem Arbeitsmarkt?
- Trägt die Umschulung dazu bei, deine Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu beenden?
- Hast du dich ausführlich über die Anforderungen und Perspektiven des Berufs informiert?
Je mehr dieser Fragen du positiv beantworten kannst, desto besser stehen deine Chancen auf eine Förderung. Diese Punkte solltest du auch im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klar darlegen, um deine Umschulung erfolgreich beantragen zu können.
TOP-5 Tipps für das Beratungsgespräch mit deinem Sachbearbeiter
Wenn du dein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit optimal vorbereiten möchtest, sind hier unsere fünf besten Tipps, um deinen Sachbearbeiter zu überzeugen:
Gute Vorbereitung: Überlege dir im Voraus, welche Fragen im Gespräch aufkommen könnten, und stelle sicher, dass du gut vorbereitet bist. Und natürlich: Sei unbedingt pünktlich zum Termin!
Umschulungswunsch gut begründen: Formuliere klar, warum du eine Umschulung anstrebst und warum sie für dich notwendig ist. Es hilft, sich vor dem Gespräch die wichtigsten Gründe aufzuschreiben, damit du nichts vergisst.
Umschulung vorstellen: Erkläre konkret, welche Umschulung du machen möchtest und warum dieser Weg zu deinen beruflichen Zielen passt.
Aktuelle Bewerbungsunterlagen mitbringen: Zeige deinen aktuellen Stand bei der Jobsuche, indem du vollständige und aktuelle Bewerbungsunterlagen vorlegst.
Gezielt nach Fördermöglichkeiten fragen: Sprich das Thema Finanzierung offen an und frage konkret nach einem Bildungsgutschein oder anderen Fördermöglichkeiten
Der Bildungsgutschein: Umschulungsförderung über die Agentur für Arbeit
Während einer Umschulung verdienst du normalerweise kein Einkommen, es sei denn, es handelt sich um eine duale oder betriebliche Umschulung. Trotzdem kannst du die Umschulung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren. Dieser Gutschein sorgt dafür, dass die wichtigsten Kosten, die während der Umschulung entstehen, übernommen werden. Dazu gehören:
- Kursgebühren
- Lernmaterialien
- Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten
- Kinderbetreuungskosten
- Unterkunft
Du kannst den Bildungsgutschein persönlich bei deinem zuständigen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Leistung, auf die du keinen Rechtsanspruch hast.
Der Bildungsgutschein enthält wichtige Informationen wie:
- die Dauer der Maßnahme,
- den Gültigkeitszeitraum,
- den Geltungsbereich,
- die Art der Bildungsmaßnahme
- sowie dein persönliches Bildungsziel.
Info-Box/Hinweis: Es ist wichtig, dass der Gutschein innerhalb des angegebenen Zeitraums genutzt wird, da er sonst seine Gültigkeit verliert. Zudem kann er nur bei zertifizierten Anbietern eingelöst werden, die nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sind.
Das MIQR gehört zu den zertifizierten Bildungsträgern, deren Maßnahmen von der AZAV zugelassen sind. Dadurch ist es möglich, unsere Umschulungen und Weiterbildungen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit fördern zu lassen. Mit dieser Unterstützung kannst du deine berufliche Zukunft aktiv gestalten und dir neue Perspektiven eröffnen.
Übrigens: Die Förderung über einen Bildungsgutschein kennt keine Grenzen. Auch für Personen über 50 kann eine Umschulung gefördert werden, sofern sie eine realistische Chance bietet, nach der Umschulung noch für eine angemessene Zeit in dem neuen Beruf zu arbeiten. Eine Ablehnung allein aus Altersgründen ist nicht zulässig. Entscheidend für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist, dass der Umschulungsberuf langfristige Perspektiven bietet und dazu beiträgt, bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
Bildungsgutschein auch bei Bürgergeld (ehemals ALG II)?
Ja, auch wenn du Bürgergeld (ehemals ALG II) beziehst, kannst du einen Bildungsgutschein erhalten. In diesem Fall ist das Jobcenter der zuständige Ansprechpartner. Der Bildungsgutschein ist auch hier eine freiwillige Leistung und kann beantragt werden, wenn du mit einer Umschulung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern kannst oder der Einstieg in eine neue Tätigkeit gefördert werden soll.
Rückzahlungsbedingungen
Normalerweise musst du die Kosten, die durch einen Bildungsgutschein abgedeckt werden, nicht zurückzahlen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen. Falls du deine Umschulung oder Weiterbildung vorzeitig abbrichst, könnte es sein, dass du den Bildungsgutschein teilweise oder vollständig zurückzahlen musst – vor allem, wenn kein triftiger Grund vorliegt. Die Entscheidung darüber hängt jedoch von den genauen Umständen ab. Gesundheitliche Gründe sind in der Regel von der Rückzahlungspflicht ausgenommen.
Hinweis: Falls du überlegst, deine Umschulung abzubrechen, solltest du das auf keinen Fall eigenmächtig tun. Sprich unbedingt im Voraus mit deinem zuständigen Sachbearbeiter und erkläre deine Situation.
Bildungsgutschein trotz ALG 1?
Ja, wenn du bereits vor der Umschulung Arbeitslosengeld (ALG 1) beziehst, bekommst du diese Leistung in der Regel auch während der Umschulung weiter. ALG 1 wird durch die Arbeitslosenversicherung finanziert, in die du als Arbeitnehmer eingezahlt hast. Es soll dir helfen, die Zeit zwischen zwei Jobs finanziell zu überbrücken.
Das Besondere: Während der Umschulung wird dein Anspruch auf ALG 1 nur zur Hälfte angerechnet. Das bedeutet, dass du länger von der Leistung profitieren kannst. Wenn du beispielsweise 12 Monate Anspruch auf ALG 1 hast und eine Umschulung beginnst, die 24 Monate dauert, bekommst du während der gesamten Umschulungszeit Arbeitslosengeld. In diesem Fall werden jedoch nur 12 Monate deiner eigentlichen Anspruchszeit angerechnet. Und auch wenn dein offizieller ALG-1-Anspruch während der Umschulung ausläuft, erhältst du die Leistung bis zum Ende der Umschulung weiter.
Wichtig zu wissen: Um eine Umschulung zu finanzieren, reicht der Bezug von ALG 1 allein nicht aus – du benötigst zusätzlich einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit, der die Umschulungskosten abdeckt.
Umschulung ohne Bildungsgutschein – ist das möglich?
Wird dein Antrag auf einen Bildungsgutschein abgelehnt, hast du zunächst einmal immer die Chancen, Wiederspruch einzulegen. Das solltest du auf jeden Fall tun, wenn du der Meinung bist, dass deine Situation nicht korrekt beurteilt wurde. Achte dabei darauf, die Widerspruchsfrist einzuhalten, da dein Recht auf Widerspruch sonst verfällt.
Wenn du jedoch nicht die Fördervoraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllst, beispielsweise weil du bereits gut qualifiziert bist oder in einem gefragten Beruf arbeitest, stehen die Chancen auf eine Förderung eher schlecht. Besonders schwierig wird es, wenn du in einem Beruf mit guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt tätig bist, da die Agentur für Arbeit dann keinen dringenden Bedarf für eine Umschulung sieht.
Eine Umschulung ohne Bildungsgutschein ist grundsätzlich möglich, aber schwieriger umzusetzen. Das liegt vor allem daran, dass Bildungsträger den Bildungsgutschein bevorzugen, da er für sie finanziell sicher und bürokratisch einfacher ist.
Falls die Agentur für Arbeit deinen Antrag ablehnt, hast du trotzdem folgende Alternativen:
- Einen anderen Leistungsträger finden: Neben der Agentur für Arbeit gibt es weitere Einrichtungen, die Umschulungen finanzieren könnten, wie etwa die Rentenversicherung oder Reha-Träger.
- Betriebliche Umschulung: Eine betriebliche Umschulung kann eine Option sein, bei der du direkt in einem Unternehmen lernst und gleichzeitig praktische Erfahrung sammelst.
Vorteilhafte Prämien während der IHK-Umschulung
Während einer IHK-Umschulung kannst du von zusätzlichen finanziellen Unterstützungen profitieren, die dir den Weg zur neuen beruflichen Qualifikation erleichtern. Zwei besonders nützliche Leistungen sind:
- die Weiterbildungsprämie
- und das Weiterbildungsgeld.
Die Weiterbildungsprämie wird gezahlt, wenn du erfolgreich deine Zwischen- und Abschlussprüfungen bestehst. Für das Bestehen der Zwischenprüfung erhältst du in der Regel 1.000 Euro, und für das Bestehen der Abschlussprüfung kannst du sogar eine Prämie von 1.500 Euro bekommen. Diese finanzielle Anerkennung in Höhe von insgesamt 2.500 Euro soll dir zusätzlich als Motivation dienen, die Umschulung erfolgreich abzuschließen.
Darüber hinaus gibt es für Bürgergeld- und Arbeitslosengeldempfänger das Weiterbildungsgeld, welches in Höhe von 150 Euro monatlich ausgezahlt wird. Diese Zahlung erfolgt über die gesamte Dauer der Umschulung und hilft dir dabei, deine finanziellen Belastungen zu verringern und dich besser auf deine berufliche Neuorientierung zu konzentrieren.
IHK-Umschulungen im Büromanagement beim MIQR – mit 100 % Förderung über die Agentur für Arbeit
Beim MIQR hast du die Möglichkeit, dich im Büromanagement neu zu qualifizieren und einen anerkannten IHK-Abschluss zu erwerben – und das bei voller Förderung durch die Agentur für Arbeit oder andere Kostenträger. Unser Ziel ist es, Menschen, die nach Krankheit, Unfall oder schwierigen Lebenslagen beruflich neu anfangen wollen, auf ihrem Weg zu unterstützen. Mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Bildung, Berufsorientierung und Wiedereingliederung stehen wir dir während der gesamten Umschulung zur Seite und begleiten dich bis zu deinem erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt.
- Qualifizierte IHK-Umschulung mit Möglichkeit zum Mehrfachabschluss: Bei uns erhältst du eine fundierte Umschulung im Büromanagement, die mit einem anerkannten IHK-Abschluss abschließt. Darüber hinaus kannst du zusätzliche Qualifikationen erwerben, die deine Chancen bei zukünftigen Arbeitgebern verbessern.
- Individuelle Betreuung von Anfang an: Schon vor Beginn deiner Umschulung nehmen wir uns die Zeit, um deine bisherigen Erfahrungen, Stärken und beruflichen Ziele zu besprechen. So können wir die passende Umschulung für dich finden. Während der gesamten Umschulung wirst du von unserem erfahrenen sozialpädagogischen und arbeitspsychologischen Team begleitet.
- Praxisnaher Unterricht durch erfahrene Ausbilder: Unser Unterricht ist praxisorientiert und wird von erfahrenen Fachkräften durchgeführt. Sie gehen individuell auf deine Bedürfnisse ein, damit du optimal auf deinen neuen Beruf vorbereitet wirst. Zudem lernst du in modern ausgestatteten Schulungsräumen, die eine angenehme Lernumgebung bieten.
- Zusätzliche Unterstützung und Beratung: Neben der fachlichen Ausbildung bieten wir dir auch persönliche Unterstützung an, zum Beispiel durch Beratungsgespräche oder spezielle Angebote wie Stressbewältigung, Gesundheitssport oder Kommunikationstraining. Diese helfen dir nicht nur während der Umschulung, sondern bereiten dich auch auf den beruflichen Alltag vor.
Fazit: IHK-Umschulung mit Förderung durch die Agentur für Arbeit
Eine IHK-Umschulung, die vollständig durch die Agentur für Arbeit gefördert wird, ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich beruflich neu aufzustellen und eine stabile Zukunft zu gestalten. Besonders für Arbeitslose, Arbeitssuchende oder Menschen, die nach einer schwierigen Lebensphase den Weg zurück in den Beruf suchen, bietet diese Förderung eine wertvolle Chance. Durch den Bildungsgutschein werden nicht nur die Ausbildungskosten gedeckt, sondern auch zusätzliche Ausgaben wie Prüfungsgebühren und Lernmaterialien übernommen. Zudem bieten Leistungen wie die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld eine finanzielle Entlastung während der Umschulung, was den Fokus auf das Lernen erleichtert.
Wenn du bereit bist, deine berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen, ist das MIQR der ideale Partner. Unsere IHK-Umschulungen im Büromanagement bieten dir eine praxisnahe und anerkannte Ausbildung – und das bei voller Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit. Mit individueller Betreuung und umfassender Unterstützung begleiten wir dich von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss und auch darüber hinaus. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, deine Karriere neu zu starten und von einer Umschulung beim MIQR zu profitieren.